- Hotels, Hotels garnis,
Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche
Einrichtungen (mit Testpflicht § 1 (9)
CoBeLVO!)
- Ferienhäuser, Ferienwohnungen,
Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen.
- Jugendherbergen, Familienferienstätten,
Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien und
Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche
Einrichtungen (mit Testpflicht
§ 1 (9) CoBeLVO!)
- Campingplätze, Reisemobilplätze,
Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen.
Ausführliche
Informationen erhalten Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886
Die
Öffnungsregelungen betreffen Landkreise und
kreisfreie Städte.
Maßgeblich sind die
Bestimmungen der CoBeLVO. Diese finden Sie in der
aktuellsten Fassung hier:
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.
Bitte informieren
Sie sich bei den Anbietern vor Ort, ob und
mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist.
Aktuelle und
weiterführende Informationen finden Sie auf der
Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter:
https://corona.rlp.de/de/startseite/.
Eine Übersicht zu
den aktuellen Inzidenzwerten in Rheinland-Pfalz.
Seinen Landkreisen
und kreisfreien Städten bietet die Karte der
Landesregierung Rheinland-Pfalz unter:
https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/.
Haftung
für Inhalte
Eine Verantwortung für Aktualität und
Vollständigkeit der Informationen auf den
verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
Tourist-Information
Traben-Trarbach